Verhältnis zu anderen völkerrechtlichen Abkommen
Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien aus anderen völkerrechtlichen Abkommen werden durch dieses Abkommen nicht berührt.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Verhältnis zu anderen völkerrechtlichen Abkommen
Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien aus anderen völkerrechtlichen Abkommen werden durch dieses Abkommen nicht berührt.