Beilegung von Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten über die Anwendung dieses Abkommens, die nicht unmittelbar durch die in genannten Behörden beigelegt werden können, werden auf diplomatischem Wege bereinigt.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Beilegung von Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten über die Anwendung dieses Abkommens, die nicht unmittelbar durch die in genannten Behörden beigelegt werden können, werden auf diplomatischem Wege bereinigt.