Absprachen über Hilfeleistungen
Im Zuge des Hilfeersuchens werden Art und Umfang der Hilfeleistung zwischen den in genannten Behörden abgesprochen, ohne auf Einzelheiten der Durchführung eingehen zu müssen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Absprachen über Hilfeleistungen
Im Zuge des Hilfeersuchens werden Art und Umfang der Hilfeleistung zwischen den in genannten Behörden abgesprochen, ohne auf Einzelheiten der Durchführung eingehen zu müssen.