Andere vertragliche Regelungen
Bestehende zweiseitige vertragliche Regelungen zwischen den Vertragsstaaten bleiben unberührt; mehrseitige Abkommen nur insofern, als dieses Abkommen keine andere Regelung vorsieht.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Andere vertragliche Regelungen
Bestehende zweiseitige vertragliche Regelungen zwischen den Vertragsstaaten bleiben unberührt; mehrseitige Abkommen nur insofern, als dieses Abkommen keine andere Regelung vorsieht.