Kündigung
Dieses Abkommen wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann jederzeit schriftlich auf diplomatischem Wege gekündigt werden; es tritt sechs Monate nach dem Zugang der Kündigung außer Kraft.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Kündigung
Dieses Abkommen wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann jederzeit schriftlich auf diplomatischem Wege gekündigt werden; es tritt sechs Monate nach dem Zugang der Kündigung außer Kraft.