Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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(Anm.: aus BGBl. I Nr. 190/2013, zu den , 6, 6a, 6b, 7, 8, 9, 11a und 19a, BGBl. Nr. 288/1962)

. Die in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Frauen und Männer gleichermaßen.