Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Geflügelhygienegebührenverordnung 2008, LGBl. Nr. 83/2008, außer Kraft.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Stammfassung: LGBl.Nr. 44/2024
Auf Grund des § 7 Abs. 3 des Tiergesundheitsgesetzes - TGG, BGBl. I Nr. 133/1999, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 37/2018, in Verbindung mit § 6 Abs. 2 der Geflügelhygieneverordnung 2007, BGBl. II Nr. 100/2007, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 219/2013, wird verordnet:
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Geflügelhygienegebührenverordnung 2008, LGBl. Nr. 83/2008, außer Kraft.
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.