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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. I Nr. 26/2007

. Der Bund leistet im Rahmen der vierten Wiederauffüllung des Globalen Umweltfazilität-Treuhandfonds, den die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung verwaltet, einen Beitrag in Höhe von 24 380 000 EUR.

. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. I Nr. 26/2007 · Stammfassungkundgemacht am 20.06.2007

Fassungen ab: 21.06.2007

Erfasste Bestimmungen: § 1, § 2

Leistung eines österreichischen Beitrages zur vierten Wiederauffüllung des Globalen Umweltfazilität-Treuhandfonds (GEF 4)

BGBl. I Nr. 26/2007