. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1998 in Kraft.
(2) Sie ist auf alle Gebühren für eine Tätigkeit anzuwenden, die nach ihrem Inkrafttreten beendet worden ist.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1998 in Kraft.
(2) Sie ist auf alle Gebühren für eine Tätigkeit anzuwenden, die nach ihrem Inkrafttreten beendet worden ist.