Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Erhebungseinheiten

. (1) Erhebungseinheiten sind:

1. staatliche Einheiten;

2. sonstige öffentliche Einheiten.

(2) Die Bundesanstalt Statistik Österreich hat eine Liste der staatlichen Einheiten sowie der sonstigen öffentlichen Einheiten in elektronischer Form abrufbar auf der Homepage der Bundesanstalt Statistik Österreich www.statistik.at kundzumachen. Dies hat jährlich bis spätestens 31. März zu erfolgen.