Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Nach neuerlicher Prüfung dieser Frage auf ihrer 22. Tagung

Beschlossen, litera j) des Artikels XX bis auf weiteres beizubehalten und die Notwendigkeit für die Bestimmungen dieser litera im Jahre 1970 wieder zu prüfen.