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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 116/1988

Nach Mitteilung des Generaldirektors des GATT ist Lesotho auf Grund einer Erklärung gemäß Art. XXVI Abs. 5 lit. c mit Wirkung vom 4. Oktober 1966 Vertragspartei des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) (BGBl. Nr. 254/1951 idF BGBl. Nr. 86/1958 und 250/1966, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 495/1987) geworden.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 116/1988 · Stammfassung

Fassungen ab: 27.02.1988

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 116/1988

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