Nach Mitteilung des Generaldirektors des GATT ist Botswana auf Grund einer Erklärung gemäß Art. XXVI Abs. 5 lit. c mit Wirkung vom 28. August 1987 Vertragspartei des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) (BGBl. Nr. 254/1951 idF BGBl. Nr. 86/1958 und 250/1966, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 214/1987) geworden.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. Nr. 495/1987
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. Nr. 495/1987 · Stammfassung
Fassungen ab: 23.10.1987
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
BGBl. Nr. 495/1987 ↗
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