Nach Mitteilung des Generaldirektors des GATT ist auf Grund einer Notifikation des Vereinigten Königreiches vom 10. Oktober 1983 Antigua und Barbuda Vertragspartei des GATT nach Art. XXVI Abs. 5 lit. c mit Wirkung vom 30. März 1987 geworden.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. Nr. 214/1987
Präambel/Promulgationsklausel
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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 254/1951 idF BGBl. Nr. 86/1958 und 250/1966
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. Nr. 214/1987 · Stammfassung
Fassungen ab: 11.06.1987
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
BGBl. Nr. 214/1987 ↗
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