Nach Mitteilung des Generaldirektors des GATT ist auf Grund der zwischen dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland und der Volksrepublik China geschlossenen Vereinbarung vom 19. Dezember 1984 Hongkong Vertragspartei des GATT nach Art. XXVI Abs. 5 lit. c mit Wirkung vom 23. April 1986 geworden.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. Nr. 319/1986
Präambel/Promulgationsklausel
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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 254/1951
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. Nr. 319/1986 · Stammfassung
Fassungen ab: 25.06.1986
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
BGBl. Nr. 319/1986 ↗
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