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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 319/1986

Präambel/Promulgationsklausel

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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 254/1951

Nach Mitteilung des Generaldirektors des GATT ist auf Grund der zwischen dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland und der Volksrepublik China geschlossenen Vereinbarung vom 19. Dezember 1984 Hongkong Vertragspartei des GATT nach Art. XXVI Abs. 5 lit. c mit Wirkung vom 23. April 1986 geworden.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 319/1986 · Stammfassung

Fassungen ab: 25.06.1986

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 319/1986

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