Nachdem Ungarn den anläßlich der Unterzeichnung der Note an den Generaldirektor des GATT über Verhandlungen über die Liste XXXII - Österreich (BGBl. Nr. 251/1992) erklärten Vorbehalt der Ratifikation am 10. September 1992 zurückgezogen hat, ist diese Note mit 10. September 1992 in Kraft getreten.
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Stammfassung: BGBl. Nr. 438/1993
Änderungen & Kundmachungen
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BGBl. Nr. 438/1993 · Stammfassung
Fassungen ab: 01.07.1993
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
BGBl. Nr. 438/1993 ↗
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