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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 438/1993

Nachdem Ungarn den anläßlich der Unterzeichnung der Note an den Generaldirektor des GATT über Verhandlungen über die Liste XXXII - Österreich (BGBl. Nr. 251/1992) erklärten Vorbehalt der Ratifikation am 10. September 1992 zurückgezogen hat, ist diese Note mit 10. September 1992 in Kraft getreten.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 438/1993 · Stammfassung

Fassungen ab: 01.07.1993

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 438/1993

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