Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1992 in Kraft.

(2) Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits genehmigte Betriebsanlagen mit ortsfesten Kraftstoffbehältern müssen der Verordnung spätestens vier Jahre nach dem Inkrafttreten entsprechen.