Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verpflichtungen des Dienstnehmers.

. Der Dienstnehmer ist verpflichtet, die übernommenen Dienste nach bestem Wissen und Können persönlich zu leisten und die den Dienst betreffenden Anordnungen des Dienstgebers, dessen Bevollmächtigten oder der berufenen Vorgesetzten zu befolgen.