Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage 3

Anerkennung eines Funker-Zeugnisses

(Anm.: Anlage 3 als PDF dokumentiert

Die Novellierungsanweisung der Novelle BGBl. II Nr. 398/2019 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet:

4. In Anlage 3 wird die Wortfolge „Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr als oberste Fernmeldebehörde“ durch die Wortfolge „Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie“ ersetzt.)