Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schlußbestimmungen.

. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist das Bundesministerium für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Justiz und für Finanzen betraut.