Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gebühren- und Abgabenbefreiung

. Die Stiftung ist von allen bundesgesetzlich geregelten Gebühren und Abgaben befreit. Im Übrigen gilt die Stiftung abgabenrechtlich als öffentliche Stiftung.