Gebühren- und Abgabenbefreiung
. Die Stiftung ist von allen bundesgesetzlich geregelten Gebühren und Abgaben befreit. Im Übrigen gilt die Stiftung abgabenrechtlich als öffentliche Stiftung.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Gebühren- und Abgabenbefreiung
. Die Stiftung ist von allen bundesgesetzlich geregelten Gebühren und Abgaben befreit. Im Übrigen gilt die Stiftung abgabenrechtlich als öffentliche Stiftung.