Begünstigte
. Die Fördermittel der Stiftung sind nach Maßgabe der Beschlüsse des Stiftungsrats gemäß an vom Bund getragene Fördereinrichtungen auszuschütten.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Begünstigte
. Die Fördermittel der Stiftung sind nach Maßgabe der Beschlüsse des Stiftungsrats gemäß an vom Bund getragene Fördereinrichtungen auszuschütten.