Kostenbeitrag
. Im Fall der Verlängerung der Lenkberechtigung hat der Führerscheinbesitzer einen Kostenbeitrag in der Höhe von 16 Euro an die Behörde zu leisten.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Kostenbeitrag
. Im Fall der Verlängerung der Lenkberechtigung hat der Führerscheinbesitzer einen Kostenbeitrag in der Höhe von 16 Euro an die Behörde zu leisten.