Gebühren
. Für die bescheidmäßige Erledigung des Antrages zur Durchführung von Fahrsicherheitstrainings gemäß § 4a Abs. 6 FSG sind folgende Gebühren an die Behörde zu entrichten:
1. | von der jeweiligen durchführenden Stelle für die Überprüfung Des Vorliegens der sachlichen Voraussetzungen gemäß ………..……………………..… | 200 €, |
2. | von der jeweiligen durchführenden Stelle für den jeweiligen Instruktor für die Überprüfung des Vorliegens der persönlichen Voraussetzungen bei einem Instruktor gemäß ... | 80 €. |
