Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gebühren

. Für die bescheidmäßige Erledigung des Antrages zur Durchführung von Fahrsicherheitstrainings gemäß sind folgende Gebühren an die Behörde zu entrichten:

1.

von der jeweiligen durchführenden Stelle für die Überprüfung Des Vorliegens der sachlichen Voraussetzungen gemäß ………..……………………..…

200 €,

2.

von der jeweiligen durchführenden Stelle für den jeweiligen Instruktor für die Überprüfung des Vorliegens der persönlichen Voraussetzungen bei einem Instruktor gemäß ...

80 €.