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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 71/2016

Die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß über die frühe sprachliche Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen, LGBl. Nr. 52/2012, ist gemäß ihrem Art. 10 nach positiver Entscheidung über die gemäß Art. 5 erfolgten Abrechnungen

- zwischen dem Bund und den Ländern Vorarlberg und Wien jeweils mit Ablauf des 3. April 2015,

- zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich mit Ablauf des 13. April 2015,

- zwischen dem Bund und dem Land Burgenland mit Ablauf des 29. April 2015,

- zwischen dem Bund und dem Land Kärnten mit Ablauf des 26. Mai 2015,

- zwischen dem Bund und dem Land Steiermark mit Ablauf des 28. Mai 2015,

- zwischen dem Bund und dem Land Tirol mit Ablauf des 6. Juli 2015,

- zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich mit Ablauf des 7. Juli 2015 sowie

- zwischen dem Bund und dem Land Salzburg mit Ablauf des 4. Dezember 2015

außer Kraft getreten.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.