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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 22/1981

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 3 (2) des Bgld. Fremdenverkehrsgesetzes, LGBl. Nr. 5/1967, wird verordnet:

Die Gemeinde Pamhagen wird zur Fremdenverkehrsgemeinde bestimmt.

Die Verordnung tritt mit 1. 1. 1982 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.