Übergangsbestimmung
. Zeugnisse über die erfolgreich abgelegte Befähigungs-(Konzessions-)Prüfung für das Fremdenführergewerbe, die gemäß den bis zum In-Kraft-Treten dieser Verordnung geltenden Vorschriften erworben worden sind, gelten als Zeugnisse über die erfolgreich abgelegte Prüfung gemäß dieser Verordnung.
