Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Sachliche Zuständigkeit im Ausland

. Im Ausland obliegt

1. die Erteilung, die Versagung, die Annullierung sowie die Aufhebung von Visa gemäß dem Visakodex,

2. die Erteilung, die Versagung und die Annullierung von Visa D gemäß dem 3. Abschnitt des 4. Hauptstückes,

3. die Erteilung von Visa gemäß Art. 25 Abs. 1 lit. a Visakodex nur mit Zustimmung des Bundesministers für Inneres,

4. die Erteilung, die Versagung und die Annullierung von Visa D gemäß iVm , und 26a nur mit Zustimmung des Bundesministers für Inneres, und

5. die Erteilung, die Versagung und die Annullierung von Wiedereinreisebewilligungen gemäß nur mit Zustimmung des Bundesministers für Inneres

den Vertretungsbehörden.