Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Träger von Vorrechten und Befreiungen

. Fremde, denen ein Lichtbildausweis gemäß des Amtssitzgesetzes – ASG, BGBl. I Nr. 54/2021, ausgestellt worden ist, benötigen während der Gültigkeitsdauer dieses Lichtbildausweises zum Aufenthalt im Bundesgebiet und zur Wiedereinreise in dieses kein Visum.