Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ermächtigung zur Erteilung und Verlängerung von Visa bei bestimmten Grenzübergangsstellen

. Die jeweils örtlich zuständigen Behörden sind zur Erteilung von Visa bei folgenden Grenzübergangsstellen ermächtigt:

1. Flughafen Graz;

2. Flughafen Innsbruck;

3. Flughafen Klagenfurt;

4. Flughafen Linz;

5. Flughafen Salzburg;

6. Flughafen Wien-Schwechat.