Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ausgangsmaterial für „Ausgewähltes Vermehrungsgut“

. (1) Die Anforderungen für die Zulassung von Ausgangsmaterial für „Ausgewähltes Vermehrungsgut“ sind im Anhang III festgelegt.

(2) Die Gewinnung von Wildlingen der Kategorie „ausgewählt“ ist nur für folgende Baumarten zulässig:

1. Abies alba Mill

2. Acer pseudoplatanus L.

3. Fagus sylvatica L.

4. Fraxinus excelsior L.