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Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. Nr. 30/2000

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 17 Abs. 1 des Steiermärkischen Grundverkehrsgesetzes, LGBl. Nr. 134/1993, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 14/2000, wird verordnet:

Für die Abgabe von Erklärungen gemäß § 17 des Steiermärkischen Grundverkehrsgesetzes ist das in der Anlage enthaltene Formular zu verwenden.

Diese Verordnung tritt mit 11. April 2000 in Kraft.

Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Jänner 1994, LGBl. Nr. 4/1994 tritt mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung nach außer Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.