Für die Abgabe von Erklärungen gemäß § 17 des Steiermärkischen Grundverkehrsgesetzes ist das in der Anlage enthaltene Formular zu verwenden.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl. Nr. 30/2000
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 17 Abs. 1 des Steiermärkischen Grundverkehrsgesetzes, LGBl. Nr. 134/1993, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 14/2000, wird verordnet:
Diese Verordnung tritt mit 11. April 2000 in Kraft.
Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Jänner 1994, LGBl. Nr. 4/1994 tritt mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung nach außer Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
