Übergangsbestimmung
. Stoffe, Zubereitungen und Fertigwaren, die den Vorschriften dieser Verordnung nicht entsprechen und vor ihrem Inkrafttreten hergestellt worden sind, dürfen noch bis 30. Juni 1991 abgegeben werden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Übergangsbestimmung
. Stoffe, Zubereitungen und Fertigwaren, die den Vorschriften dieser Verordnung nicht entsprechen und vor ihrem Inkrafttreten hergestellt worden sind, dürfen noch bis 30. Juni 1991 abgegeben werden.