ARTIKEL I
Die Ausweise für Behinderte haben dem in der Anlage enthaltenen Muster zu entsprechen.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Stammfassung: LGBl. Nr. 16/1975
Auf Grund des § 33 a des Wiener Behindertengesetzes, LGBl. für Wien Nr. 22/1966, in der Fassung der 2. Behindertengesetznovelle, LGBl. für Wien Nr. 10/1975, wird verordnet:
ARTIKEL I
Die Ausweise für Behinderte haben dem in der Anlage enthaltenen Muster zu entsprechen.
ARTIKEL II
Diese Verordnung tritt mit 1. März 1975 in Kraft.
Anlage

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.