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Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. Nr. 16/1975

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 33 a des Wiener Behindertengesetzes, LGBl. für Wien Nr. 22/1966, in der Fassung der 2. Behindertengesetznovelle, LGBl. für Wien Nr. 10/1975, wird verordnet:

ARTIKEL I

Die Ausweise für Behinderte haben dem in der Anlage enthaltenen Muster zu entsprechen.

ARTIKEL II

Diese Verordnung tritt mit 1. März 1975 in Kraft.

Anlage

Abbildung aus dem RIS-Dokument

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.