Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Artikel I

Änderung der Vereinbarung gemäß zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung

Die Vereinbarung gemäß zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung, BGBl. I Nr. 59/2009, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 42/2015, wird wie folgt geändert:

Artikel 9 samt Überschrift lautet:

„Geltungsdauer, Kündigung

Diese Vereinbarung tritt gleichzeitig mit dem Finanzausgleichsgesetz 2017, BGBl. I Nr. 116/2016, außer Kraft. Die Vertragsparteien verzichten für diesen Zeitraum auf eine Kündigung