Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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10. Abschnitt

Anzeige von Ausspielungen, Glücksspielabgaben, Wettgebührenabrechnung

§ 31. Dieser Abschnitt regelt die automationsunterstützte Übertragung von Daten betreffend die

1. Anzeige von Ausspielungen mit Kartenspielen in Turnierform nach § 4 Abs. 6 GSpG.

2. Anzeige von Glücksspielabgaben nach § 59 Abs. 3 GSpG.

3. Gebührenanzeige nach § 33 TP 17 Abs. 3 GebG.