Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage 2

Die Mitteilung ist unter Verwendung eines von der Meldestelle vorzugebenden Formulars vorzunehmen, das die folgenden Mindestangaben enthält. Die Mitteilung gilt erst als eingebracht, wenn eine ausdrückliche Empfangsbestätigung der Meldestelle vorliegt.

I. Stammdaten bzw. Information über Datum der Auflösung / Abwicklung

1. LEI (Legal Entity Identifier) der registrierten Verwaltungsgesellschaft

2. International Securities Identification Number (ISIN) und Bezeichnung

3. Angabe, ob

a) ein Investmentfonds gemäß InvFG 2011, der nach dem InvFG 2011 aufgelegt ist oder vertrieben wird oder zu vertreiben wäre,

b) ein Immobilienfonds gemäß ImmoInvFG, der nach dem ImmoInvFG aufgelegt ist oder vertrieben wird oder zu vertreiben wäre,

c) ein Alternativer Investment Fund gemäß AIFMG, der nicht nach dem InvFG aufgelegt ist oder vertrieben wird oder zu vertreiben wäre, oder

d) ein Alternativer Investment Fund in Immobilien gemäß AIFMG, der nicht nach dem ImmoInvFG aufgelegt ist oder vertrieben wird oder zu vertreiben wäre

vorliegt

4. Währung der Anteilsgattung (ISO Währungs Code)

5. Art der Gewinnverwendung (ausschüttend oder nicht ausschüttend)

6. Beginn des ersten Geschäftsjahres

7. Ende des Fondsgeschäftsjahres

8. Status des Fonds

a) A – aktiv

b) B – beendet oder fusioniert mit Stichtagsdatum

9. Angabe, ob der Fonds der KESt gemäß unterliegt

10. Steuerlicher Vertreter

II. Absichtserklärung gem.

Hiermit wird unwiderruflich erklärt, dass für den/die angeführten Fonds die Vornahme einer Jahreserklärung gemäß und innerhalb der dafür vorgesehenen Frist beabsichtigt wird.