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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Heutige Fassung öffnen

Ermächtigung zur Verarbeitung von Daten

. Die FMA ist zur Ermittlung und Verarbeitung von Daten im Sinne des DSG 2000 ermächtigt, soweit dies in ihrem Aufgabenbereich nach diesem Bundesgesetz liegt.