Personenbezogene Bezeichnungen
. Bei den in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.
Beachte: Zum Bezugszeitraum vgl. .
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Personenbezogene Bezeichnungen
. Bei den in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.
Beachte: Zum Bezugszeitraum vgl. .