Gegenstand der Abgabe
. Der Flugabgabe unterliegt der Abflug eines Passagiers von einem inländischen Flughafen mit einem motorisierten Luftfahrzeug.
Beachte: Zum Bezugszeitraum vgl. .
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Gegenstand der Abgabe
. Der Flugabgabe unterliegt der Abflug eines Passagiers von einem inländischen Flughafen mit einem motorisierten Luftfahrzeug.
Beachte: Zum Bezugszeitraum vgl. .