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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Historische Fassung vom 06.06.2011 – nicht die heutige Gesamtfassung.

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. Auf den Mehrkindzuschlag sind die Bestimmungen betreffend die Familienbeihilfe sinngemäß anzuwenden, soweit in den bis 9b nichts anderes bestimmt ist.