Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Befugnisse der Abgabenbehörde

. Die Abgabenbehörde kann im Einvernehmen mit der Finanzstrafbehörde für Zwecke der Betrugsbekämpfung die zuständigen Strafverfolgungsbehörden anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union um die Übermittlung von vorhandene Informationen im Sinne des ersuchen.