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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 537/1996

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht:

Das am 4. Juli 1956 unterzeichnete Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Vereinigten Staaten von Brasilien über Finanzierung und Investitionen (BGBl. Nr. 47/1957) wurde nach Herstellung des beiderseitigen Einvernehmens durch Österreich mit Schreiben vom 15. Juli 1996 gekündigt. Brasilien hat der Kündigung mit Schreiben vom 9. August 1996 zugestimmt; das Abkommen ist demgemäß mit diesem Datum außer Kraft getreten.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 537/1996 · Stammfassung

Fassungen ab: 09.10.1996

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 537/1996

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