. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist hinsichtlich
1. der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen
2. der Bundesminister für Finanzen betraut.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist hinsichtlich
1. der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen
2. der Bundesminister für Finanzen betraut.