Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Republik Österreich ermächtigt die Schweizerische Eidgenossenschaft beziehungsweise die SBB, die der Schweizerischen Eidgenossenschaft aus dem Darlehen zustehenden Zinsen und Amortisationen mit allfälligen Guthaben der ÖBB gegenüber den SBB aus dem Bahnabrechnungsverkehr zu verrechnen.