Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

. Die Forderung der Kapitalgesellschaft gegen den Bund auf Überlassung der Entgelte gemäß ist ab dem Kalenderjahr 1968 höchstens mit dem Betrag in die Jahresabschlüsse der Kapitalgesellschaft einzustellen, den die Kapitalgesellschaft für die Herstellung, Erhaltung und Finanzierung der A 13 Brenner Autobahn sowie für die Kosten der Einhebung der Entgelte gemäß und zur Deckung angemessener Verwaltungskosten aufgewendet hat.