Vollziehung.
. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist das Bundesministerium für soziale Verwaltung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen, dem Bundesministerium für Inneres und dem Bundesministerium für Justiz betraut.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Vollziehung.
. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist das Bundesministerium für soziale Verwaltung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen, dem Bundesministerium für Inneres und dem Bundesministerium für Justiz betraut.