Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Soweit in diesem Beschluss nichts anderes vorgesehen ist, findet für die von der Kommission gemäß diesem Beschluss durchgeführten Tätigkeiten sinngemäß der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft Anwendung.