Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Mit Inkrafttreten dieses Vertrages treten Teil III des Zweiten Abkommens sowie die Bestimmungen in den Z 3 bis 6 des Schlußprotokolls zu diesem Abkommen rückwirkend vom 1. Jänner 1961 an außer Kraft.