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Ansprüche auf Grund der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Wiedergutmachungsgesetze bleiben mit Ausnahme der in erwähnten Ansprüche unberührt.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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Ansprüche auf Grund der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Wiedergutmachungsgesetze bleiben mit Ausnahme der in erwähnten Ansprüche unberührt.